Lamerdingen

Pfarrer Andreas Pela hat sich mit Corona infiziert

Weil sich Pfarrer Andreas Pela mit Corona infiziert hat und unter Quarantäne steht, finden in der Pfarreiengemeinschaft Lamerdingen diese Woche keine Bußgottesdienste statt.

Weil sich Pfarrer Andreas Pela mit Corona infiziert hat und unter Quarantäne steht, finden in der Pfarreiengemeinschaft Lamerdingen diese Woche keine Bußgottesdienste statt.

Bild: Carolin Hitzigrath

Weil sich Pfarrer Andreas Pela mit Corona infiziert hat und unter Quarantäne steht, finden in der Pfarreiengemeinschaft Lamerdingen diese Woche keine Bußgottesdienste statt.

Bild: Carolin Hitzigrath

Lamerdingens Pfarrer Andreas Pela ist wegen einer Corona-Infektion bis Mitte der Woche in Quarantäne. Bußgottesdienste in den vier Pfarreien fallen aus.
22.03.2021 | Stand: 10:47 Uhr

Der Lamerdinger Pfarrer Andreas Pela hat sich mit Corona infiziert. Bisher zeigt der 72-Jährige aber nur leichte Symptome. Mitte der Woche endet die Quarantäne, trotzdem fallen bis Ende der Woche die Bußgottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft (Dienstag in Großkitzighofen, Mittwoch in Lamerdingen, Donnerstag in Kleinkitzighofen und Freitag in Dillishausen) aus.

Lamerdings Pfarrer Andreas Pela hat sich mit Corona infiziert. Bisher hat der 72-Jährige aber nur leichte Symptome.
Lamerdings Pfarrer Andreas Pela hat sich mit Corona infiziert. Bisher hat der 72-Jährige aber nur leichte Symptome.
Bild: Siegfried Götz

Hygienekonzepte in der Pfarreiengemeinschaft Lamerdingen funktionieren

Ab dem Wochenende, also pünktlich zum Palmsonntag, sollen dann alle Gottesdienste wieder wie gewohnt stattfinden. In den vergangenen Tagen sind zwei von vier Gottesdiensten ausgefallen. Zum Teil kamen Aushilfen, um die Messen, vor allem in der größten Kirche der Pfarreiengemeinschaft – St. Martin in Lamerdingen – zu halten.

Außer der Lamerdinger Pfarrhaushälterin musste niemand in Quarantäne

Außer der Pfarrhaushälterin musste niemand in Quarantäne. Weil bei den Gottesdiensten in allen vier Pfarreien die Hygienekonzepte streng eingehalten wurden (Ordner, Begrenzung der Besucherzahl, Platzzuweisung, FFP2-Masken-Pflicht, Abstand, Desinfektionsstation) galten die Kirchenbesucher nur als Kontaktperson Kategorie zwei. Sie wurden zwar über die Infektion informiert, mussten aber nicht in Quarantäne.